Veranstaltungsbedingungen

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle online- Messen und sonstige online-Events des Anbieters. Sie gelten für Besucher, Referenten und Aussteller (Zusam- men: Teilnehmer).

  1. Teilnahme/Registrierung

    Für die Teilnahme an dem online-Event muss sich der Besucher registrieren und ein digitales Ticket erwerben. Dieses ermöglicht den Zugang zu dem online-Event. Während des Events erhalten Sie Zugriff auf die vom Veranstalter und den Ausstellern bereitgestellten digita- len Inhalte. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der Messeankündigung.

    Die Abwicklung der Bestellung und Registrierung erfolgt über die Plattform xing. Deren Bedingungen gelten zu- sätzlich und sind unter https://www.xing.com/terms#b abrufbar.

    Die Abwicklung des Vertragsschlusses ist in den Bedin- gungen von xing unter dem vorstehenden Link beschrie- ben.

  2. Datenschutz

    Zur Teilnahme an der online-Messe ist es notwendig, dass wir Daten speichern und Daten auch Dienstleistern weitergeben, die wir zur technischen Realisierung der Veranstaltung einsetzen. Alle Informationen dazu stel- len wir in unserer gesonderten Datenschutzinformatio- nen zur Verfügung.

  3. Widerrufsrecht

    Sofern Sie als Verbraucher an der online-Messe teilneh- men, handelt es sich für Sie um eine Freizeitbetätigung mit dem festgelegten Veranstaltungszeitraum der online- Messe.

    Es besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbrin- gung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Frei- zeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung ei- nen spezifischen Zeitraum vorsieht.

    Sofern Sie nicht als Verbraucher an der online-Messe teilnehmen, habe Sie aus diesem Grund kein Widerrufs- recht.

  4. Nutzungsrechte

    Die von uns und den Ausstellern bereitgestellten digita- len Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

    Die Teilnehmer erhalten Zugriff auf die digitalen Inhalte nur in dem Rahmen, der durch die normale technische Funktionalität des Dienstes vorgegeben und erlaubt ist. Insbesondere ist Weitervertrieb durch Teilnehmer nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteiinhaber er- laubt.

    Der Veranstalter ist berechtigt Film- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu erstellen und für die eigene Werbung und die Berichterstattung über die Veranstal- tung zu verwenden. Die Teilnehmer stimmen der Ver- wendung der Aufnahmen für diesen Zweck zu. Die Zu- stimmung gilt auch für namentlich benannte Veranstal- tungs- und Sponsoring-Partner des Veranstalters.

  5. Haftungsbegrenzung

    1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Best- immungen sofern er oder einer seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf.
    2. Bei Verletzung von anderen als den unter a) ge- nannten Pflichten, haftet der Veranstalter für sich und seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur we- gen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Wird eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne von
      1. fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Veran- stalters auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  6. Hausrecht

    Die Teilnehmer erkennen das virtuelle Hausrecht des Veranstalters an. Der Veranstalter ist berechtigt Rege- lungen zur Gefahrenabwehr, zur technischen Stabilität und sicheren Durchführung festzulegen und durchzuset- zen und soweit angemessen und erforderlich, ist er be- rechtigt entsprechende Prüfungen durchzuführen.

  7. Rücknahme/Höhere Gewalt

    Eine Rücknahme der Teilnehmerkarte erfolgt nur bei Ab- sage der Veranstaltung; es wird nur der Nennwert der Karte erstattet. In den Fällen höherer Gewalt sind Scha- densersatzansprüche ausgeschlossen.

  8. Weitergabe

    Der Weiterverkauf von Teilnehmerkarten zu einem hö- heren als den vom Veranstalter festgelegten Preis ist verboten.

  9. Änderungen

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veran- staltung terminlich zu verlegen oder im Hinblick auf die technische Durchführung anzupassen, soweit der we- sentliche Charakter dadurch nicht verändert wird.

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorhe- rige Ankündigung das Programm oder Begleitveranstal- tungen zu ändern, soweit dadurch nicht der wesentliche Charakter der Veranstaltung verändert wird.

  10. Zugriffssoftware

    Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Zugriffs- software erforderlich. Der Veranstalter stellt keine Zu- griffssoftware zur Verfügung. Für die Installation und Be- schaffung der Zugriffsoftware ist der Kunde selbst ver- antwortlich.

  11. Geltendes Recht

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag erge- benden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Perso- nen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Ver- tragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertrags- schluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts- ort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Veranstalter ist be- rechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Ge- richtsstand des Teilnehmers zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

Kategorien
  • Keine Kategorien
We Are Social!

Fictum, deserunt mollit anim laborum astutumque! Gallia est omnis divisa in partes.

[icon icon=fa-facebook boxed=yes link=#] [icon icon=fa-twitter boxed=yes link=#] [icon icon=fa-instagram boxed=yes link=#] [icon icon=fa-pinterest boxed=yes link=#]

Ads